FG Baden-Württemberg - Urteil vom 26.09.2003
9 K 156/98
Normen:
EStG (1990) § 4 Abs. 1 § 52 Abs. 15 S. 10 ; AO (1977) § 39 Abs. 2 Nr. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2005, 447

Grundstücksentnahme durch schenkweise Übertragung eines Miteigentumsanteils; Einkommensteuer 1993 und 1994

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.09.2003 - Aktenzeichen 9 K 156/98

DRsp Nr. 2005/605

Grundstücksentnahme durch schenkweise Übertragung eines Miteigentumsanteils; Einkommensteuer 1993 und 1994

1. Verschenkt der Inhaber eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes einen Miteigentumsanteil an einem bislang in seinem Alleineigentum stehenden Grundstück des notwendigen Betriebsvermögens an seine Ehefrau, so liegt darin eine steuerpflichtige Entnahme des verschenkten Grundstücksteils, die bei Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums durch Abschluss des notariellen Schenkungsvertrags verwirklicht wird. 2. Errichten die Eheleute anschließend gemeinsam auf dem betroffenen Grundstück eine zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung (Einfamilienhaus), so umfasst die Steuerbefreiung nach § 52 Abs.15 Satz 10 EStG nur die Entnahme des im Eigentum des Ehemannes verbliebenen Grundstücksteils, denn nur insoweit erfolgte die Entnahme infolge der Errichtung der eigengenutzten Wohnung mit Beginn der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken.

Normenkette:

EStG (1990) § 4 Abs. 1 § 52 Abs. 15 S. 10 ; AO (1977) § 39 Abs. 2 Nr. 2 ;

Tatbestand: