FG Hessen - Urteil vom 28.10.2003
3 K 64/00
Normen:
BewG § 138 Abs. 3 ; BewG § 145 Abs. 3 ; ErbStR Abschn. 161 Abs. 6;
Fundstellen:
EFG 2004, 477

Grundstückswert bei noch nicht abgerechneten Erschließungskosten - Grundbesitzwert; Unbebautes Grundstück; Typisierte Wertermittlung; Erschließungskosten

FG Hessen, Urteil vom 28.10.2003 - Aktenzeichen 3 K 64/00

DRsp Nr. 2004/1859

Grundstückswert bei noch nicht abgerechneten Erschließungskosten - Grundbesitzwert; Unbebautes Grundstück; Typisierte Wertermittlung; Erschließungskosten

Sind die Erschließungsanlagen noch nicht vollständig hergestellt und muss der Erwerber des Grundstücks die Erschließungskosten noch im vollen Umfang selbst tragen, ist der Grundbesitzwert aus dem Bodenrichtwert für unerschlossenes Bauland zu ermitteln.

Normenkette:

BewG § 138 Abs. 3 ; BewG § 145 Abs. 3 ; ErbStR Abschn. 161 Abs. 6;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Höhe des Grundbesitzwertes für drei unbebaute Grundstücke im Anschluss an eine Grundstücksschenkung. Dem Rechtsstreit liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:

Der Kläger hat mit notariellem Vertrag vom 2. März 1998 von seinem Bruder zur Abgeltung seiner erbrechtlichen Ansprüche nach den gemeinsamen Eltern drei Bauplätze in der Größe von je 850 qm unentgeltlich und in Abteilung III lastenfrei übertragen bekommen. Die Übertragung hatte folgenden familiären und sachlichen Hintergrund: