I.
Der jetzige Beklagte, der den Beruf eines Rechtsanwalts ausübt, ist Testamentsvollstrecker über den Nachlaß des am 15.10.1995 verstorbenen Erblassers O. B., der die jetzige Klägerin und deren Bruder testamentarisch zu Erben eingesetzt hatte. Der Bruder der Beklagten hat seinen Erbteil mit Vertrag vom 04.04.1997 auf seine Ehefrau übertragen.
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