Auf die Berufung der Beklagten wird das Teilurteil des Landgerichts Landshut vom 17.08.2016, Az.
Der Antrag der Klägerin vom 18.12.2015 auf Ermittlung des Verkehrswerts des hälftigen Mitberechtigungsanteils des Erblassers am Dauerwohn- und Dauernutzungsrecht, bestellt am 18.12.2002 zu URNr. ...826 des Notars Manfred P., M., eingetragen am Objekt K.straße 11 in E., Amtsgericht Landshut, Grundbuch von E., Bl. ...108, wird zurückgewiesen.
III.Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
IV.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
V.Die Revision wird nicht zugelassen.
VI.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 1.500,00 € festgesetzt.
I.
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