Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss der 4. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Mainz vom 24.03.2020 wird zurückgewiesen.
2.Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3.Der Beschwerdewert wird auf bis zu 3.000 € festgesetzt.
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