Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.
Die Auslagen und die Vergütung des zu 2) beteiligten Nachlasspflegers wird auf 6.593,04 € festgesetzt.
Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|