OLG Hamm - Beschluss vom 13.01.2011
I-15 W 632/10
Normen:
BGB § 1960; BGB § 1836;
Fundstellen:
MDR 2011, 609
Vorinstanzen:
AG Beckum, - Vorinstanzaktenzeichen 2 VI 141/09

Höhe des Stundensatzes eines als Nachlasspfleger bestellten Rechtsanwalts

OLG Hamm, Beschluss vom 13.01.2011 - Aktenzeichen I-15 W 632/10

DRsp Nr. 2011/6148

Höhe des Stundensatzes eines als Nachlasspfleger bestellten Rechtsanwalts

Für die Tätigkeit eines als Nachlasspflegers bestellten Rechtsanwalts mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad ist ein Stundensatz von 110 EUR angemessen.

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.

Die Auslagen und die Vergütung des zu 2) beteiligten Nachlasspflegers wird auf 6.593,04 € festgesetzt.

Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 1960; BGB § 1836;

Gründe