Die Beteiligten streiten darüber, ob eigene Arbeitsleistungen, die mit Baumaßnahmen an einem zum Nachlass gehörenden Grundstück zusammenhängen, vom Erben bereicherungsmindernd abgezogen werden können.
Der Kläger ist der alleinige Erbe seiner am 21. Januar 1997 verstorbenen Mutter E. S. Zum Nachlass gehörte auch das Grundstück ... in H, auf dem ab 1954 ein Wohnhaus errichtet wurde. Der Bedarfswert für dieses Grundstück ist durch Bescheid vom 27. November 1998 zum 21. Januar 1997 auf 370.000 DM festgestellt worden.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|