Streitig ist, ob der mit dem Tod eines der Gesamtgläubiger einer auf Lebenszeit des Längstlebenden unverändert zu zahlenden Leibrente eintretende Wegfall der Ausgleichspflicht nach § 430 BGB beim überlebenden Gesamtgläubiger nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG zu einem Erwerb von Todes wegen aufgrund eines vom verstorbenen Gesamtgläubiger abgeschlossenen Vertrags mit dem Rentenverpflichteten führt oder eine Schenkung auf den Todesfall darstellt.
Aufgrund privatschriftlichen Testaments vom 29.07.1966 wurde die Klägerin Alleinerbin nach ihrer am 11.05.2000 verstorbenen Schwester (Erblasserin).
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