I.
Der Kläger nimmt den Beklagten wegen einer angeblich seine Erbschaft beeinträchtigenden Schenkung des Erblassers, des am 13. Juni 1990 verstorbenen J... H..., in Anspruch, der mit seiner Ehefrau und seinen Geschwistern (P..., D... und F... H...) einen Erbvertrag geschlossen hatte.
Mit notariellem Schenkungsvertrag vom 12. Juni 1990 hatte der Erblasser sein Hausgrundstück A... in S... auf den Beklagten, den Sohn des am 29. Dezember 1986 verstorbenen Bruders G... des Klägers übertragen.
Der Kläger meint, er sei Nacherbe nach J... H... zu einem Zehntel geworden; die notarielle Schenkung am 12. Juni 1990 beeinträchtigte seine Erbschaft. Er begehrt deshalb von dem Beklagten Auskunft und Übertragung eines Anteils des vorgenannten Grundstücks.
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