Der kinderlose Erblasser ist am 20.8.1999 im Alter von 86 Jahren verstorben. Seine erste Ehefrau ist am 20.1.1992 vorverstorben; die Beteiligten zu 2 und 3 sind deren entfernte Verwandte. In zweiter Ehe war der Erblasser seit 25.6.1999 mit der Beteiligten zu 1 verheiratet.
Es liegt ein gemeinschaftliches Testament des Erblassers und seiner ersten Ehefrau vom 1.12.1986 vor, in dem sich die Eheleute gegenseitig als Erben und die Beteiligten zu 2 und 3 als Erben des Letztversterbenden eingesetzt haben. Sie haben weiter bestimmt, dass der Überlebende nach dem Tode des Erstversterbenden das Recht haben soll, die Erbeinsetzung nach dem Letztversterbenden nach Belieben zu ändern.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|