I.
Die Beteiligten zu 1) und 2) sind die Enkelkinder, die Beteiligten zu 3) - 5) die Kinder der Beteiligten zu 6) und ihres am 1.1.2002 verstorbenen Ehemannes T (im folgenden Erblasser). Der Erblasser war Eigentümer des im Grundbuch von P Blatt ###, Amtsgericht Steinfurt, eingetragenen Hofes. Die Antragsteller begehren im vorliegenden Verfahren die Feststellung, dass der Hof im Zeitpunkt des Erbfalls kein Hof im Sinne der Höfeordnung mehr gewesen ist.
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