I. Durch notariell beurkundeten Schenkungsvertrag vom 11. Januar 1988 übertrug der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) auf seinen Sohn X Teile seiner Kommanditbeteiligungen an mehreren Kommanditgesellschaften sowie mehreren grundbesitzenden Gesellschaften bürgerlichen Rechts. Hierfür setzte der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) gegen den Kläger zuletzt Schenkungsteuer in Höhe von ... DM fest. Dabei berücksichtigte es hinsichtlich der übertragenen Anteile an den Kommanditgesellschaften einen negativen Wert von ... DM.
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