I. Die Mutter des Klägers und Revisionsbeklagten (Kläger) übertrug diesem und seinem Bruder aufgrund notariell beurkundeten Vertrages vom 23. Dezember 1998 Grundstücke schenkweise "zu Eigentum", und zwar in Miteigentum je zur Hälfte. Teile der Grundstücke waren an den Betreiber eines Golfplatzes verpachtet.
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