Auf die Berufung der Klägerin wird das Teilurteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Mainz vom 03.11.2021, Aktenzeichen
Auf den Hilfsantrag wird die Beklagte verurteilt der Klägerin Auskunft zu erteilen, durch Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses in Anwesenheit der Klägerin und ihres Rechtsanwaltes, so dass Auskunft zu erteilen ist,
-insbesondere über den Bestand des Nachlasses des am ... verstorbenen Erblassers ...[A], geb. am ..., mit dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt in ...[Z], so dass die Vorlage des notariellen Nachlassverzeichnisses vollständig geordnet ist und zwar in Aktiva, wie insbesondere Immobilien, Sachen, Gesellschaftsbeteiligungen, Forderungen Passiva unterteilt ist;
- - - - - - 2. II. III.
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