AG Langenfeld, - Vorinstanzaktenzeichen 5 VII 33/01
LG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 25 D 523/03
Kosten für die Erteilung eines Erbscheins zum Zwecke der Zwangsvollstreckung
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.01.2004 - Aktenzeichen I-10 W 108/03
DRsp Nr. 2005/7235
Kosten für die Erteilung eines Erbscheins zum Zwecke der Zwangsvollstreckung
Die Privilegierungstatbestände des § 107 Abs. 3 und 4KostO sind nicht entsprechend anzuwenden, wenn ein Gläubiger nach § 792ZPO die Erteilung eines Erbscheins beantragt, um eine Forderung im Wege der Zwangsvollstreckung beizutreiben.