Die weitere Beschwerde des Kostenschuldners gegen den Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Kleve vom 27. Juni 2017 wird zurückgewiesen.
Das Verfahren über die weitere Beschwerde ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
I.
Die weitere Beschwerde ist gemäß §
Die weitere Beschwerde bleibt in der Sache indes ohne Erfolg. Die Entscheidung des Landgerichts beruht nicht auf einer Verletzung des Rechts. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die zutreffenden Erwägungen der angefochtenen Entscheidung Bezug genommen, die durch das Beschwerdevorbringen nicht berührt werden.
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