Kostenansatz bei Zusammenbeurkundung von Erbvertrag und Verzicht auf Pflichtteilsrecht
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.09.2000 - Aktenzeichen 14 Wx 92/00
DRsp Nr. 2002/5720
Kostenansatz bei Zusammenbeurkundung von Erbvertrag und Verzicht auf Pflichtteilsrecht
»1. § 44KostO betrifft nur die Zusammenbeurkundung von rechtsgeschäftlichen Erklärungen unter Lebenden. Die Vorschrift ist daher nicht bei Verfügungen von Todes wegen oder bei solchen Verträgen anwendbar, die sowohl Erklärungen unter Lebenden als auch Verfügungen von Todes wegen zum Gegenstand haben.2. Werden Erbvertrag und Verzicht auf das Pflichtteilsrecht zusammen beurkundet, sind die Gebühren so zu erheben, wie wenn getrennte Urkunden aufgenommen worden wären.3. Sind für zwei in einer Urkunde beurkundete Verträge gesonderte Gebühren anzusetzen, so ist für eine Bestimmung des Geschäftswertes nach § 39 Abs. 2KostO von vornherein kein Raum.«