LG Gießen - 03.03.1993 (7 T 39/93) - DRsp Nr. 1995/2116
LG Gießen, vom 03.03.1993 - Aktenzeichen 7 T 39/93
DRsp Nr. 1995/2116
Leitsätze (des Bearbeiters) >p< Eine ergänzende Testamentsauslegung kommt nicht in Betracht, wenn es für einen hypothetischen Erblasserwillen an jeglichem Anhaltspunkt im Testament fehlt.Sachverhalt >p< Vgl. den Sachverhalt der vorst. (unter Nr. 87/94) wiedergegebenen Entscheidung des OLG Frankfurt/M. vom 19.1.199; das OLG hatte die Sache an das LG Gießen zurückverwiesen.