LG Würzburg - Urteil vom 18.02.1986
2 O 10/86
Normen:
BGB §§ 2311, 2312 ;
Fundstellen:
AgrarR 1986, 346

LG Würzburg - Urteil vom 18.02.1986 (2 O 10/86) - DRsp Nr. 1998/12372

LG Würzburg, Urteil vom 18.02.1986 - Aktenzeichen 2 O 10/86

DRsp Nr. 1998/12372

Die Annahme eines Landguts setzt voraus, daß der Hof zur Zeit des Erbfalls eine zum selbständigen Betrieb der Landwirtschaft geeignete und bestimmte Wirtschaftseinheit darstellt, die mit den nötigen Wohngebäuden und Wirtschaftsgebäuden versehen ist und tatsächlich landwirtschaftlich genutzt wird.

Normenkette:

BGB §§ 2311, 2312 ;
Fundstellen
AgrarR 1986, 346