LG Stuttgart - 14.10.1986 (2 T 694/86)
Nicht vollstreckt werden darf ein anderer, ein neuer Titel. Für ihn gelten die Erleichterungen des § 779 Abs. 1 nicht. Zwangsvollstreckungskosten (§ 788 ZPO) allerdings können, auch wenn sie erst nach dem Tode des [...]