LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 17.04.2018
L 9 AS 2930/16
Normen:
SGB II § 22; BGB § 1922;
Vorinstanzen:
SG Heilbronn, vom 30.06.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 13 AS 2742/13

LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 17.04.2018 (L 9 AS 2930/16) - DRsp Nr. 2018/9295

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.04.2018 - Aktenzeichen L 9 AS 2930/16

DRsp Nr. 2018/9295

Wird der Mieter einer Wohnung im Wege der Erbfolge auch deren Eigentümer, so erlischt eine - bis dahin nicht erfüllte - Mietzinsforderung durch die Vereinigung von Gläubiger- und Schuldnerstellung in einer Person (Konfusion) mit der Folge, dass das Jobcenter wegen Bedarfswegfalls nicht mehr zur Leistung verpflichtet ist. Etwaige durch die Nichtzahlung des Jobcenters entstandene wirtschaftliche Nachteile sind jedenfalls nicht über § 22 SGB II auszugleichen.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 30. Juni 2016 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB II § 22; BGB § 1922;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist die Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) für den Zeitraum vom 01.03.2013 bis 31.08.2013 streitig.