Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 30. Juni 2016 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Zwischen den Beteiligten ist die Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) für den Zeitraum vom 01.03.2013 bis 31.08.2013 streitig.
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