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Die Eheleute E und F haben im Laufe ihres Lebens ein ansehnliches Vermögen angespart. Unter anderem besitzen sie ein in bester Lage vermietetes Mehrfamilienhaus. Neben der Miete verfügen E und F indes nur über geringe Einkünfte und haben auch wenig liquides Vermögen. Trotzdem überlegen sie seit geraumer Zeit, die Immobilie aus verschiedenen Gründen lebzeitig auf ihr Lieblingskind L zu übertragen. Ihre anderen Kinder sollen aber nach Möglichkeit nicht partizipieren. Die Eheleute bitten um Erörterung, welche Absicherungsmöglichkeiten es mit welchen Folgen gibt.
Unterschiede zwischen dem Vorbehalt von Nutzungsrechten und der Gewährung von Gegenleistungen? |
Welche Rechtsfolgen sind betreffend künftiger Pflichtteilsergänzungsansprüche zu beachten? |
Für die Absicherung des Übergebers gibt es vielfältige Möglichkeiten. Vor allem sind dies folgende:
Vorbehalt von Nutzungsrechten, z.B. Nießbrauch oder Wohnungsrecht; |
Vereinbarung von Gegenleistungen, z.B. Leibrente oder Übernahme tatsächlicher Verpflichtungen. |
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