Autor: Haaser |
Die Erblasserin war verwitwet. Es liegen Hinweise vor, wonach der Ehemann u.a. Bankvermögen in der Schweiz hinterlassen haben soll. Die demente und zuletzt unter Betreuung stehende Ehefrau konnte hierzu keine näheren Angaben mehr machen. Auch im Nachlass werden keine konkreten Hinweise auf eine Schweizer Bankverbindung gefunden.
Werden im Nachlass Anhaltspunkte auf ausländische Banken gefunden, liegen aber keine genauen Bankinformationen vor, empfiehlt es sich, entsprechende Anfragen über die jeweilige Auskunftsstelle im Bezugsland, z.B. in der Schweiz über den Ombudsmann oder in Österreich über den Sachwalter des zuständigen Bezirksgerichts, zu stellen.
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