Auf die Berufung der Klägerin wird das am 04.07.2013 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Gericht des ersten Rechtszuges zurückverwiesen, das auch über die Kosten des Berufungsverfahrens zu entscheiden hat.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
Die Parteien sind Geschwister; sie streiten über die Erbrechtsnachfolge nach der am ##.##.#### geborenen und am ##.##.#### verstorbenen Erblasserin O.
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