KG - Beschluss vom 03.04.2012
1 W 557/11
Vorinstanzen:
AG Berlin-Mitte, - Vorinstanzaktenzeichen 61 VI 514/10

Maßgebliches Recht für die Erteilung eines Erbscheins aufgrund eines in den USA errichteten Testaments

KG, Beschluss vom 03.04.2012 - Aktenzeichen 1 W 557/11

DRsp Nr. 2012/8246

Maßgebliches Recht für die Erteilung eines Erbscheins aufgrund eines in den USA errichteten Testaments

1. Die Beschwerde des Antragstellers wird auf dessen Kosten zurückgewiesen.

2. Der Beschwerdewert wird auf 652,57 EUR festgesetzt.

Gründe:

I. Am 2# .02.20# verstarb Frau S### C. K###, geboren am 2# 0# .19# als S### C##, an ihrem letzten Wohnsitz in L###, C####, U# . Frau K### besaß zum Zeitpunkt ihres Todes die US-amerikanische Staatsangehörigkeit. Sie hinterließ ihren Ehemann, Herrn K## F#### E### K###, den Antragsteller und Beschwerdeführer, sowie die drei Kinder R### S### P###, geb. K###, H## E#### D####, geb. K### und K## D### K### .

Die Erblasserin hat eine in C#### errichtete und auf den 20.06.1997 datierte Verfügung von Todes wegen ("Last Will and Testament") hinterlassen, auf die wegen der Einzelheiten Bezug genommen wird. Zur letztwilligen Verfügung gehören u.a. die Errichtung eines "Marital Trust" und eines "Family Trust". Der Antragsteller wird als "Personal Representative" und "Trustee" bestellt.

Der in Deutschland belegene Nachlass besteht aus einem Anteil an dem Grundstück W##### 1#, B### -M##, Grundbuchblatt 2## des Amtsgerichts T#### -K#### . Im Grundbuch ist die Erblasserin neben Anderen als Miteigentümerin der Erbengemeinschaft eingetragen. Der Anteil der Erblasserin soll 0,0625 % betragen. Das Grundstück soll veräußert werden.