I. Die Klägerinnen und Revisionsklägerinnen (Klägerinnen) sind Erben nach ihrem verstorbenen Sohn bzw. Bruder (Erblasser). Dieser betrieb auf eigenen Grundstücken eine Gärtnerei, aus der er Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielte.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|