FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 21.01.2000
3 K 3255/98
Normen:
EStG § 21 Abs. 1 ; EStG § 4 Abs. 4 ; EStG § 12 Nr. 1 ; EStG § 12 Nr. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2000, 680
ZEV 2000, 376

Mietverhältnis zwischen Vater und unterhaltsberechtigtem Kind

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.01.2000 - Aktenzeichen 3 K 3255/98

DRsp Nr. 2001/2489

Mietverhältnis zwischen Vater und unterhaltsberechtigtem Kind

Ein Mietverhältnis zwischen Vater und unterhaltsberechtigter Tochter ist steuerlich nicht zu berücksichtigen, wenn der Vater mit der Überlassung der Wohnung seiner Tochter Naturalunterhalt gewährt und ein Leistungsaustauschverhältnis nicht festgestellt werden kann.

Normenkette:

EStG § 21 Abs. 1 ; EStG § 4 Abs. 4 ; EStG § 12 Nr. 1 ; EStG § 12 Nr. 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist die steuerliche Anerkennung eines Mietverhältnisses sowie eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Kläger und dessen Tochter.

Der Kläger erzielt als Vorstand der AG für ... Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Daneben hat er als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Steine und Erden Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Der Kläger hat drei Kinder; die Tochter ... geb. am 1. Oktober 1971, studierte in den Streitjahren an der Universität in .. .