Strittig ist, ob Verluste aus sog. Daytrading-Geschäften über Devisen als Betriebsausgaben den Gewinn einer GmbH mindern können.
Die Klägerin ist in der Rechtsform einer GmbH im Bereich der Planung und Durchführung von Bauvorhaben und Baureparaturen, als Bauträger und Baubetreuer, der Vermietung und Verpachtung, des Verkaufs von Grundstücken und Gebäuden sowie der Maklertätigkeit nach §
In ihrer Gewinnermittlung des Streitjahres hatte sie Verluste aus Geschäften bei der A Bank in B in Höhe von 1.440.541,00 Euro gewinnmindernd als Betriebsausgaben gebucht: Nach den Erläuterungen im Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2007 durch die C Wirtschaftsprüfungs-GmbH vom 30. Oktober 2008 heißt es dazu unter Tz. B. I.1.3:
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