FG Thüringen - Urteil vom 10.03.2016
1 K 738/14
Normen:
EStG § 15 Abs. 4; KStG § 8 Abs. 1;
Fundstellen:
DStR 2017, 6

Minderung des Gewinns einer GmbH durch Verluste aus Daytrading-Geschäften über Devisen als Betriebsausgaben

FG Thüringen, Urteil vom 10.03.2016 - Aktenzeichen 1 K 738/14

DRsp Nr. 2017/2493

Minderung des Gewinns einer GmbH durch Verluste aus Daytrading-Geschäften über Devisen als Betriebsausgaben

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 4; KStG § 8 Abs. 1;

Tatbestand

Strittig ist, ob Verluste aus sog. Daytrading-Geschäften über Devisen als Betriebsausgaben den Gewinn einer GmbH mindern können.

Die Klägerin ist in der Rechtsform einer GmbH im Bereich der Planung und Durchführung von Bauvorhaben und Baureparaturen, als Bauträger und Baubetreuer, der Vermietung und Verpachtung, des Verkaufs von Grundstücken und Gebäuden sowie der Maklertätigkeit nach § 34c der Gewerbeordnung tätig. Ferner bietet sie Serviceleistungen für Immobilien wie Pflege von Datenbanken, Hausverwaltung, Wertgutachten, Hausmeisterdienste u. ä. an.

In ihrer Gewinnermittlung des Streitjahres hatte sie Verluste aus Geschäften bei der A Bank in B in Höhe von 1.440.541,00 Euro gewinnmindernd als Betriebsausgaben gebucht: Nach den Erläuterungen im Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2007 durch die C Wirtschaftsprüfungs-GmbH vom 30. Oktober 2008 heißt es dazu unter Tz. B. I.1.3:

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