FG Baden-Württemberg - Gerichtsbescheid vom 26.06.2001
13 K 173/99
Normen:
DBA-USA 1980 Art. 4 Abs. 2 Buchst. a S. 2 ; DBA-USA 1980 Art. 11 Abs. 1 S. 1 Buchst. b ; DBA-USA 1980 Art. 4 Abs. 1 Buchst. b ; ErbStG § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. b ; ErbStG § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 ; ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2002, 152

Mittelpunkt der Lebensinteressen eines sowohl in Deutschland als auch in der USA ansässigen Erben; Erbschaftsteuer

FG Baden-Württemberg, Gerichtsbescheid vom 26.06.2001 - Aktenzeichen 13 K 173/99

DRsp Nr. 2002/1980

Mittelpunkt der Lebensinteressen eines sowohl in Deutschland als auch in der USA ansässigen Erben; Erbschaftsteuer

Der Mittelpunkt der Lebensinteressen eines Erben, der am Stichtag sowohl in Deutschland als auch in den USA über eine ständige Wohnstätte i.S. des Art. 4 Abs. 2 Buchst. a Satz 2 erbschaftsteuerliches Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA vom 3.12.1980 (DBA-USA 1980) verfügt, befindet sich in den USA, wenn er sich nach dem Bekanntwerden der lebensbedrohlichen Erkrankung seiner Ehefrau bis zu deren Tod beinahe ausschließlich in den USA aufgehalten hat. Das gilt auch, wenn er am Stichtag noch nicht die Berechtigung zum Daueraufenthalt in Form der "green card" besaß und den Lebensmittelpunkt nach dem Tod der Erblasserin wieder nach Deutschland verlegte. 2. Ist der vorrangige Wohnsitz eines Erben i.S. der Kollisionsregel des Art. 4 Abs. 2 Buchst. a Satz 2 DBA-USA 1980 zum Stichtag in den USA anzunehmen, entfällt der in Art. 11 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b DBA-USA 1980 zugunsten von Deutschland vorgesehene Besteuerungsvorbehalt.

Normenkette:

DBA-USA 1980 Art. 4 Abs. 2 Buchst. a S. 2 ; DBA-USA 1980 Art. 11 Abs. 1 S. 1 Buchst. b ; DBA-USA 1980 Art. 4 Abs. 1 Buchst. b ; ErbStG § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. b ; ErbStG § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 ; ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 1 ;

Tatbestand: