Die verwitwete Erblasserin verstarb am 14.2.1979 im Alter von 86 Jahren. Sie hinterließ als einziges Kind ihre 1932 geborene Tochter Elfriede S., die geistig und körperlich schwer behindert war und am 23.8.2000 verstorben ist.
Die Beteiligten zu 2 bis 5 sind die gesetzlichen Erben von Elfriede S. nach dem Erbschein des Nachlassgerichts G. vom 9.1.2002. Der Beteiligte zu 1 ist ein Bekannter der Erblasserin, der nach ihrem Tod Elfriede S. sieben Jahre lang in seinem Haushalt betreut und versorgt hat.
Die Erblasserin errichtete am 20.5.1975 ein privatschriftliches Testament, in dem sie verfügte, dass ihre Tochter Elfriede S. alleinige Erbin ihres ganzen Besitzes sein sollte. Im Testament heißt es im Wesentlichen sodann:
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