BFH - Urteil vom 07.02.2001
II R 5/99
Fundstellen:
BFH/NV 2001, 938
ZEV 2001, 247

Nachlasszugehörigkeit eines Grundstücks

BFH, Urteil vom 07.02.2001 - Aktenzeichen II R 5/99

DRsp Nr. 2001/7587

Nachlasszugehörigkeit eines Grundstücks

Auch wenn der Erblasser die endgültige Auseinandersetzung davon abhängig gemacht hat, dass ein zum Nachlass gehörendes Grundstück zuvor in das Vermögen einer Personengesellschaft, die aus den Miterben besteht, eingebracht wird, ist der Erwerb von Alleineigentum an dem Grundstück durch einen Miterben nach der Einbringung nicht mehr nach § 3 Nr. 3 GrEStG von der Besteuerung ausgenommen.

Gründe:

I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war zusammen mit seinem Bruder und dem Vater zu gleichen Teilen Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Der Vater war Eigentümer mehrerer Grundstücke, die er der GbR zur Nutzung überlassen hatte und die deshalb ertragsteuerrechtlich als Sonderbetriebsvermögen des Vaters galten. Mit dem Tode des Vaters im September 1978 wurden der Kläger und der Bruder Miterben je zur Hälfte. In der fortbestehenden GbR erhöhte sich ihre Beteiligung auf jeweils 50 v.H. Der Vater hatte testamentarisch bestimmt, den Erben werde die Verpflichtung auferlegt, den schon bisher der GbR dienenden Grundbesitz in die Gesellschaft einzubringen. Solange diese Verpflichtung nicht erfüllt sei, schließe er bezüglich der Grundstücke die Auseinandersetzung seines Nachlasses aus.