BayObLG - Beschluss vom 21.02.2005
1Z BR 101/04
Normen:
BGB § 2247 § 2255 § 2259 § 2356 ;
Fundstellen:
BayObLGReport 2005, 422
FamRZ 2005, 1866
Vorinstanzen:
LG München I, vom 04.10.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 16 T 10168/04
AG München, - Vorinstanzaktenzeichen 66 VI 44/00

Nachweis der Erbeinsetzung bei unvollständigem gemeinschaftlichem Testament

BayObLG, Beschluss vom 21.02.2005 - Aktenzeichen 1Z BR 101/04

DRsp Nr. 2005/7954

Nachweis der Erbeinsetzung bei unvollständigem gemeinschaftlichem Testament

»1. Zum Nachweis einer behaupteten Erbeinsetzung, die sich auf der fehlenden Seite 1 eines gemeinschaftlichen Testaments befunden haben soll, von dem nur die Seiten 2 bis 4 erhalten sind. 2. Keine Beweiserleichterung für angebliche Testamentserben gegenüber den gesetzlichen Erben, wenn weder der Inhalt einer Testamentsseite noch der Grund für deren Fehlen aufklärbar sind.«

Normenkette:

BGB § 2247 § 2255 § 2259 § 2356 ;

Gründe:

I.

Die verwitwete Erblasserin ist im Alter von 88 Jahren verstorben. Sie war kinderlos und in einziger Ehe verheiratet; ihr Ehemann ist am 15.8.1982 vorverstorben.

Am 4.4.1977 errichteten die Eheleute ein gemeinschaftliches Testament, das aus vier Seiten bestand. Die erste Seite dieser letztwilligen Verfügung liegt weder im Original noch in Kopie vor, der Verbleib ist ungewiss und nicht weiter aufklärbar.