Nachweis der Erbfolge im Grundbuchberichtigungsverfahren
OLG Hamm, Beschluss vom 30.03.2000 - Aktenzeichen 15 W 35/00
DRsp Nr. 2005/3916
Nachweis der Erbfolge im Grundbuchberichtigungsverfahren
Auch bei Vorliegen eines notariellen Testaments ist im Grundbuchberichtigungsverfahren ein Erbschein vorzulegen, wenn der Wille des Erblassers in dem Testament nicht hinreichend zum Ausdruck gekommen ist.