OLG Brandenburg - Urteil vom 07.10.2004
5 U 229/97
Normen:
BGB § 104 Nr. 2 ; BGB § 105 Abs. 1 ; BGB § 925 ;
Vorinstanzen:
LG Potsdam, vom 18.09.1997 - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 16/95

Nachweis der Geschäftsunfähigkeit des Schenkers

OLG Brandenburg, Urteil vom 07.10.2004 - Aktenzeichen 5 U 229/97

DRsp Nr. 2004/17765

Nachweis der Geschäftsunfähigkeit des Schenkers

Zu den Anforderungen an den Nachweis eines die freie Willensbildung ausschließenden Zustandes krankhafter Störung der Geistestätigkeit mit der daraus resultierenden Folge der Geschäftsunfähigkeit im Zeitpunkt des Abschlusses eines Schenkungsvertrages

Normenkette:

BGB § 104 Nr. 2 ; BGB § 105 Abs. 1 ; BGB § 925 ;

Tatbestand:

Die Klägerin, Erbeserbin nach der am 11. Januar 1994 verstorbenen F... B..., verlangt von der Beklagten Zustimmung zur Grundbuchberichtigung sowie Räumung und Herausgabe eines Grundstücks.

Die am 17. November 1910 geborene Erblasserin war nach dem Tode ihres vorverstorbenen Ehemannes im Jahre 1986 Alleineigentümerin des Grundstücks ... in ..., Gemarkung ..., Flur 13, Flurstück 62/2, eingetragen im Grundbuch von ... des Amtsgerichts Potsdam Blatt .... Mit notariellem Vertrag vom 10. September 1993, auf dessen Inhalt Bl. 8 ff. d.A. Bezug genommen wird, schenkte die Erblasserin der Beklagten dieses Grundstück und ließ es an sie auf. Die Beklagte wurde am 17. Dezember 1994 als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen.