I. Die Beschwerde der Stadt N...... - Standesamtsaufsicht - gegen den Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 21. November 2011 wird zurückgewiesen.
II. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
III. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3000 € festgesetzt.
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