OLG Düsseldorf - 11.06.1987 (8 U 86/86) - DRsp Nr. 1992/7958
OLG Düsseldorf, vom 11.06.1987 - Aktenzeichen 8 U 86/86
DRsp Nr. 1992/7958
Anwaltspflichten und -haftung:Haftung des Anwalts wegen Einreichung einer unzulässigen Klage trotz gleicher Fehlbeurteilung durch das Gericht.
»Hat der Rechtsanwalt schuldhaft eine unzulässige Klage erhoben und übersieht das Landgericht ebenfalls den Mangel der Zulässigkeitsvoraussetzungen, aufgrund deren das Oberlandesgericht die Klage abweist, so haftet der Anwalt trotz des Fehlers des Landgerichts dem Mandanten auf Ersatz der Prozeßkosten.«