OLG Düsseldorf - Beschluss vom 10.06.2002
3 Wx 168/02
Normen:
GBO § 23 Abs. 2 ;
Fundstellen:
OLGReport-Düsseldorf 2003, 1
Rpfleger 2002, 618
Vorinstanzen:
LG Krefeld, - Vorinstanzaktenzeichen 6 T 139/02

OLG Düsseldorf - Beschluss vom 10.06.2002 (3 Wx 168/02) - DRsp Nr. 2002/10691

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.06.2002 - Aktenzeichen 3 Wx 168/02

DRsp Nr. 2002/10691

»Ist eine auf das Lebensende des Berechtigten begrenzte Rentenzahlungsverpflichtung durch eine Reallast gesichert, der ein darüber hinaus reichender Sicherungszweck nicht beigemessen worden ist, und ist im Grundbuch der Vermerk eingetragen, dass zur Löschung der Rente der Nachweis des Todes des Berechtigten genügen soll (Löschungserleichterungsvermerk), so geht die Reallast beim Tode des Berechtigten nicht auf dessen Erben über, sondern erlischt.«

Normenkette:

GBO § 23 Abs. 2 ;

Gründe:

I.