OLG Hamm - Beschluss vom 22.07.2014
15 W 98/14
Normen:
BGB § 2084; BGB § 2269;
Fundstellen:
FuR 2015, 306
Vorinstanzen:
AG Münster, - Vorinstanzaktenzeichen 68 VI 303/13

Auslegung eines privatschriftlichen Testaments hinsichtlich der Einsetzung der Ehefrau als Alleinerbin

OLG Hamm, Beschluss vom 22.07.2014 - Aktenzeichen 15 W 98/14

DRsp Nr. 2014/14325

Auslegung eines privatschriftlichen Testaments hinsichtlich der Einsetzung der Ehefrau als Alleinerbin

Zur Auslegung eines Testaments, nach welchem die Erbschaft gemäß dem "Berliner Testament einschließlich Wiederverheiratungsklausel" erfolgen soll. Die Bestimmung in einem privatschriftlichen Einzeltestament "Nach meinem Ableben soll die Erbschaft gemäß dem Berliner Testament erfolgen einschließlich der Wiederverheiratungsklausel." kann nicht dahin ausgelegt werden, dass der Erblasser seine Ehefrau als Alleinerbin eingesetzt hat.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Beteiligten zu 1) auferlegt einschließlich etwa entstandener außergerichtlicher Kosten der Beteiligten zu 2) und 3) im Beschwerdeverfahren.

Der Geschäftswert wird auf 100.000 € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 2084; BGB § 2269;

Gründe

I.

Der Erblasser war mit der Beteiligten zu 1) in zweiter Ehe verheiratet. Die Beteiligten zu 2) und 3) sind seine Kinder aus erster Ehe, die geschieden worden ist.

Am 28.08.2012 errichtete der Erblasser ein handschriftlich geschriebenes und unterschriebenes Testament, das folgenden Wortlaut hat:

"Mein Testament

Nach meinem Ableben soll die Erbschaft gemäß dem "Berliner Testament" erfolgen einschließlich der Wiederverheiratungsklausel."