Der am 6. Januar 1981 geborene Kläger ist der nichteheliche Sohn des am 14. Oktober 1992 verstorbenen K... A........ R........ (Erblasser). Die Beklagte ist die Witwe und Alleinerbin des Erblassers. Über den Nachlass nach K... A........ R........ haben sich die Parteien mit Ausnahme eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs (Anspruch auf Ergänzung des Erbersatzanspruchs) auseinander gesetzt.
Mit notariellem Vertrag vom 18. Mai 1983 übertrug der Erblasser das Forstgut B......... schenkweise an seine Schwester U..... S.... sowie deren Kinder P.. und F..... S..... Der Kläger verlangt von der Beklagten Auskunft über den Wert des Forstguts im Zeitpunkt der Schenkung sowie hinsichtlich der nicht verbrauchbaren Gegenstände zusätzlich im Zeitpunkt des Erbfalls.
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