OLG Köln - Urteil vom 15.07.1997 (15 U 226/96) - DRsp Nr. 1999/10791
OLG Köln, Urteil vom 15.07.1997 - Aktenzeichen 15 U 226/96
DRsp Nr. 1999/10791
Auch bei Beeinträchtigungsabsicht des Erblassers besteht kein Anspruch gegen den beschenkten Dritten aus § 2287BGB, wenn der Erblasser zu seinen Lebzeiten einen dem Vertragserben als Vorausvermächtnis zugewendeten Gegenstand verschenkt. Es fehlt von vornherein an einer berechtigten Erberwartung, die beeinträchtigt werden könnte.