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Die 100 typischen Mandate im Erbrecht
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OLG Stuttgart - Beschluß vom 05.11.1992
8 W 484/92
Normen:
BGB
§
1923
Abs.
2
, §
1946
;
Fundstellen:
DNotZ 1993, 458
NJW 1993, 2250
OLGZ 1993, 140
Rpfleger 1993, 157
OLG Stuttgart - Beschluß vom 05.11.1992 (8 W 484/92) - DRsp Nr. 1999/10814
OLG Stuttgart,
Beschluß
vom 05.11.1992
- Aktenzeichen 8 W 484/92
DRsp Nr. 1999/10814
»Für das erzeugte, aber noch nicht geborene Kind kann vor der Geburt die Ausschlagung der Erbschaft erklärt werden.«
Normenkette:
BGB
§
1923
Abs.
2
, §
1946
;
Fundstellen
DNotZ 1993, 458
NJW 1993, 2250
OLGZ 1993, 140
Rpfleger 1993, 157
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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