Die Beschwerde der Beteiligten Ziff. 2 gegen den Beschluss des Notariats IV Esslingen am Neckar - Nachlassgericht - vom 15.01.2016, Az. IV NG 49/2015, wird
zurückgewiesen.
2.Die Beteiligte Ziff. 2 trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3.Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf € 100.000,00 festgesetzt.
I.
Die am 11.04.2015 verstorbene Erblasserin war verwitwet. Ihr Ehemann XXX ist am 08.01.2014 vorverstorben. Aus der Ehe sind die Beteiligten Ziff. 1 und 2 als Abkömmlinge hervorgegangen.
Die Erblasserin hat am 23.02.2014 ein privatschriftliches Testament mit folgendem Wortlaut errichtet (Bl. 5 d.A.):
Testament
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