OLG Celle - Beschluss vom 19.05.2011
4 W 56/11
Normen:
GBO § 20; GrEStG § 22;
Fundstellen:
FGPrax 2011, 218
FamRZ 2012, 68
Vorinstanzen:
AG Osterholz-Scharmbeck, vom 23.02.2011
AG Osterholz-Scharmbeck, vom 17.02.2011

Pflicht der Erbengemeinschaft zur Vorlage einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung

OLG Celle, Beschluss vom 19.05.2011 - Aktenzeichen 4 W 56/11

DRsp Nr. 2011/9764

Pflicht der Erbengemeinschaft zur Vorlage einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung

Überträgt ein Miterbe seinen Erbanteil durch eine Erbauseinandersetzungs und Erbteilsübertragungsvereinbarung auf seine Geschwister und erhält hierfür eine Gegenleistung entsprechend seinem Anteil am Wert des Nachlasses, darf das Grundbuchamt die beantragte Eintragung der Übertragung von der Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung abhängig machen.

Die Beschwerde der Eigentümer vom 8. März 2011 gegen die Zwischenverfügungen der Rechtspflegerin des Amtsgerichts - Grundbuchamt - OsterholzScharmbeck vom 17. und 23. Februar 2011 in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 30. März 2011 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass das Amtsgericht angewiesen wird, von seinen Bedenken hinsichtlich des Aspekts "Erbengemeinschaft" Abstand zu nehmen.

Die Eigentümer haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 30.000,00 € festgesetzt.

Normenkette:

GBO § 20; GrEStG § 22;

Gründe: