OLG Koblenz - Beschluss vom 06.01.2004
5 W 826/03
Normen:
BGB § 133 § 157 § 528 Abs. 1 S. 1 § 529 ;
Fundstellen:
FamRZ 2004, 1723
MDR 2004, 452
NJW-RR 2004, 1375
WuM 2004, 103
ZEV 2004, 341

Pflicht des Schenkers zum Einsatz des Vermögens; Vermietung einer Wohnung

OLG Koblenz, Beschluss vom 06.01.2004 - Aktenzeichen 5 W 826/03

DRsp Nr. 2005/3756

Pflicht des Schenkers zum Einsatz des Vermögens; Vermietung einer Wohnung

Schenken Eltern ihrem Sohn ein Grundstück unter Vorbehalt eines lebenslangen Wohnrechts und müssen sie später als pflegebedürftig in einem Heim untergebracht werden, so ist die Rückforderung des Geschenks wegen Bedürftigkeit ausgeschlossen, wenn das Grundstück vermietet werden kann und somit ein eigener Vermögenswert, nämlich das Wohnrecht, zur Deckung der Heimkosten zur Verfügung steht.

Normenkette:

BGB § 133 § 157 § 528 Abs. 1 S. 1 § 529 ;
Fundstellen
FamRZ 2004, 1723
MDR 2004, 452
NJW-RR 2004, 1375
WuM 2004, 103
ZEV 2004, 341