Die Klägerin ist die Witwe des im Jahre 1992 verstorbenen C. B. (i.F.: Erblasser). Dieser hatte zu seinen Erben die gemeinsamen Kinder eingesetzt. Die Beklagte war die langjährige Steuerberaterin des Erblassers und der von ihm beherrschten Firmengruppe. Deren Belange wurden im Hause der Beklagten speziell von dem Abteilungsdirektor Dr. R. betreut. Zuletzt erledigte die Beklagte die Anfertigung der Erbschaftsteuererklärung für die Erben.
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