Die Kläger verlangen als Nacherben von dem Beklagten Schadensersatz aus dessen Tätigkeit als Testamentsvollstrecker.
Der am 8. Oktober 1980 verstorbene ##### und dessen am 2. Februar 1995 nachverstorbene ##### setzten sich durch gemeinschaftliches Testament vom 21. September 1978 gegenseitig als befreite Vorerben ein. Zu gleichteiligen Nacherben bestimmte jeder von ihnen die gemeinsamen Enkel, nämlich die beiden Kläger und die vor Eintritt des Nacherbfalls bereits verstorbene #####. Außerdem ordneten sie Testamentsvollstreckung an, auch über die Nacherbschaft, und zwar bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres der jüngsten Enkelin, der Klägerin zu 1 (am 24. September
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