I.
Der Kläger, der die Erbschaft nach der am 10. Februar 2003 verstorbenen Erblasserin H K, seiner Mutter, ausgeschlagen hat, will den Beklagten, den Ehemann seiner ebenfalls verstorbenen Schwester (aufgrund der Ausschlagung Alleinerbin der Erblasserin) als Alleinerben der Schwester auf eine Pflichtteilsergänzung in Anspruch nehmen, weil die Erblasserin, die keinen nennenswerten Nachlass hinterlassen hat, der Schwester mit notariellem Vertrag vom 23. November 1998 eine Eigentumswohnung in W unentgeltlich überlassen hat.
Weil der Kläger den Wert der Eigentumswohnung nicht kennt, begehrt er vom Beklagten deren Wertermittlung durch Sachverständigengutachten zur Berechnung seines Pflichtteilsergänzungsanspruchs.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|