Streitig ist die Höhe von Anschaffungskosten eines Grundstücks im Zusammenhang mit einem Verzicht auf den Pflichtteilsanspruch im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung.
Die Kläger wurden in den vorangegangenen Jahren als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagt, im Streitjahr jedoch antragsgemäß getrennt. Neben den hier streitigen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung erzielt der Kläger als EDV-Berater Einkünfte aus selbstständiger Arbeit und die Klägerin als kaufmännische Angestellte Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit sowie aus Kapitalvermögen.
Die im Jahr 1993 verstorbene Mutter der Klägerin hatte ihren Ehemann ... (E), den Vater der Klägerin und Schwiegervater des Klägers, zu ihrem Alleinerben eingesetzt. Der Nachlass bestand im Wesentlichen aus dem Grundstück X-Straße in Hamburg, das mit einem vor 1925 errichteten Dreifamilienhaus bebaut ist.
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