I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 14. Juni 2019 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken -
II. Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen der Klägerin zur Last.
III. Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 15.731,- Euro festgesetzt.
I.
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