OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 04.06.2002
20 W 219/01
Normen:
GBO § 52 ; BGB § 2203 § 2205 § 2365 ;
Vorinstanzen:
LG Darmstadt, vom 28.03.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 23 T 36/2001

Prüfung der Wirksamkeit der Übertragung eines Nachlassgrundstücks ohne Gegenleistung durch einen Testamentsvollstrecker

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 04.06.2002 - Aktenzeichen 20 W 219/01

DRsp Nr. 2002/13936

Prüfung der Wirksamkeit der Übertragung eines Nachlassgrundstücks ohne Gegenleistung durch einen Testamentsvollstrecker

»Bei der Übertragung eines Nachlassgrundstücks ohne Gegenleistung durch einen Testamentsvollstrecker hat das GBA im Rahmen der Wirksamkeitsprüfung auch die Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers zu überprüfen. Bei der Erfüllung eines Vermächtnisses oder einer Auflage liegt keine entgeltliche Verfügung im Sinn des § 2205 Satz 3 BGB vor, die durch Zustimmung aller Erben und Vermächtnisnehmer geheilt werden müsste.An die Vermutung des § 2365 BGB ist grundsätzlich auch das Grundbuchamt gebunden.«

Normenkette:

GBO § 52 ; BGB § 2203 § 2205 § 2365 ;

Gründe: